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Thema des Monats Oktober 2014

Erstellt von Nanette El Sayad |

Liebe Senioren-Assistent/-innen und Gründungsinteressierte,

zur Erweiterung Ihrer unternehmerischen Kenntnisse und einer guten Betriebsführung finden Sie an dieser Stelle, das Ihnen bereits vertraute aktuelle Thema zu Ihrer beruflichen Selbständigkeit. Sie sind neben- oder hauptberuflich selbständig oder tragen sich seit einiger Zeit mit dem Gedanken die eigene Existenzgründung zu wagen? Sie arbeiten sich bereits durch die Vorgaben, die an bestimmte Dokumente, wie Angebote und Verträge gestellt werden und suchen nach Antworten auf die Fragen, ob Sie bisher alles beachtet haben?

Sie wollen oder werden als Einzelunternehmer/-in selbständig am Markt tätig sein. Sie sind entschlossen, sich in allen Fragen der Selbständigkeit Hilfe und Antworten von erfahrenen Beratern einzuholen?

Um Sie zu ermutigen, zu informieren und zu begleiten, erscheint an dieser Stelle im monatlichen Rhythmus das Thema des Monats rund um Gründungsidee, berufliche Selbständigkeit und Antworten auf Fragen, die Sie sich zu diesem Thema stellen.

  • Muss jedem Vertrag ein schriftliches Angebot voraus gehen?
  • Wie und wann erstelle ich ein schriftliches Angebot?
  • Welche Konsequenzen hat eine Angebotserstellung?
  • Welche Form hat ein schriftliches Angebot?
  • Welche Fehler kann ich dabei machen?

Thema des Monats Oktober 2014

Die richtige Angebotserstellung

Unter einem Angebot wird im rechtlichen Sinne eine Willenserklärung verstanden, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist.

Ein Angebot wird im BGB Antrag genannt. Er versteht gemäß § 145 BGB die Willenserklärung des Anbietenden, welche einem Anderen den Abschluss eines Vertrags in der Weise anträgt, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Annahme abhängig ist. Das Angebot muss bestimmt sein, insbesondere muss ein bestimmter Mindestinhalt des jeweiligen Vertrages enthalten sein.

Ein Angebot richtet sich in der Regel an eine bestimmte Person oder Personengruppe. Abgegebene Angebote sind bindend, allerdings grundsätzlich nicht zeitlich unbegrenzt. Bei anwesenden Personen, wie z.B. in einem Verkaufsgespräch ist das Angebot sofort anzunehmen oder abzulehnen, eine spätere Annahme ist nicht möglich, da das Angebot schon unwirksam geworden ist. Der Interessent kann im Nachhinein lediglich wiederum ein Angebot einholen. Bei abwesenden Personen ist eine angemessene Frist zu setzen.

Pflichtangaben beim Angebot schreiben

Beim Schreiben eines Angebotes gelten die gleichen Anforderungen hinsichtlich der nötigen Pflichtangaben, wie sie generell für Geschäftsbriefe gefordert sind.

Nicht rechtlich vorgeschrieben, jedoch obligatorische Bestandteile die es zu beachten gilt, wenn Sie ein Angebot schreiben, sind Einzelheiten zu folgenden Bereichen, sofern diese nicht bereits aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hervorgehen.

  • Bezeichnung der Ware/Dienstleistung sowie deren Qualität
  • Angebotene Menge und Preis inklusive etwaiger Rabatte
  • Fracht- und Verpackungskosten
  • Lieferzei
  • Bedingungen hinsichtlich der Zahlung
  • Eigentumsvorbehalt, Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Regelungen bei mangelhafter Lieferung, Zahlungsstörung, Liefer- oder Annahmestörung

Das Angebot der Senioren-Assistentin

Oftmals sind AGBs nicht vorhanden. Dann sind die folgenden Angaben wichtig, im Angebot übermittelt zu werden.

Bezeichnung der Dienstleistung sowie deren Qualität

Die angebotene Dienstleistung kann die Begleitung zur Physiotherapie oder zum Optiker sein. Sie beinhaltet die Abholung von zu Hause, das Begleiten an den Zielort, eventuell das Verbleiben am Zielort und die Begleitung zurück nach Hause.

Angebotene Menge und Preis inklusive etwaiger Rabatte

Hierfür kann ein gestaffelter Preis angeboten werden. Es soll mitgeteilt werden, wie oft das im Monat stattfindet. Es ist auch relevant, wie lange benötigt wird, um den gesamten Auftrag zu erfüllen. Wird nach Stunden, auch angefangenen Stunden abgerechnet oder gibt es eine Abrechnung nach km Entfernung. Der Angebotspreis soll der Bruttopreis, also Endpreis sein. Beinhaltet er die MwSt. kann darauf hingewiesen werden. Wenn sich der Preis aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt sollte eine detaillierte Angabe erfolgen. Fallen also Kosten für Fahrkarten, Eintritt oder Gebühren zusätzlich an, sollten diese gesondert aufgeführt werden, um eine Kostentransparenz zu gewährleisten. Nicht alle berechneten Preise sind unter Umständen tatsächlich Kosten für die Dienstleistung.

Fracht- und Verpackungskosten

Solche Kosten können entstehen, wenn der Transport von Gegenständen oder Gepäck erfolgen soll. Fallen Kosten an, wie z.B. für die Ausleihe von Umzugskisten, Folien oder Gurten oder soll z.B. Reisegepäck zum Flughafen oder Bahnhof gebracht werden. Auch wenn Nebenkosten, wie die für ein Schließfach, zusätzlich anfallen, ist nicht für jeden selbstverständlich, dass diese Kosten zusätzlich entstehen und zu tragen sind.

  • Lieferzeit

Hier sind Angaben zu Uhrzeit der Abholung, des Treffpunkts oder z.B. der Lieferung von abgeholten Waren, wie die Brille vom Optiker holen, Wäsche aus der Reinigung abholen, in der Apotheke das Rezept einlösen und ähnliches. Gibt es hier regelmäßig einzuhaltende Fristen und Zeiten, sind diese anzugeben.

  • Zahlungsbedingungen

Diese Angaben beziehen sich auf das Zahlungsziel und die Zahlungsart. Soll jeweils direkt im Anschluss an eine getätigte Dienstleistung in bar gezahlt werden oder soll einmal im Monat eine Gesamtrechnung überwiesen werden, sollte hier festgelegt werden. Für die Überweisung sollten dringend Fristen genannt werden, da sonst die gesetzliche Zahlungsfrist bei Überweisung einer Rechnung von 30 Tagen gilt. Wer das nicht möchte muss das mitteilen. Auch wenn Vorkasse oder Grundbeiträge verlang werden, müssen diese beziffert werden. Ist also ungewiss, ob der Kunde heute Bargeld zur Verfügung hat, kann vor Beginn der Tätigkeit die Vorauszahlung verlangt werden.

  • Eigentumsvorbehalt, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Werden Dienstleistungen angeboten, die zusätzliche Kosten verursachen, wie Gebühren, Porto oder Auslagen, sollte stets voraus gezahlt werden. Niemand möchte gern von einem Pfandrecht Gebrauch machen und seinem Geld hinterher laufen. Der Erfüllungsort ist stets der Ort an welchem der Kunde / die Kundin den Auftrag erteilt und erwartet. Das ist eben in den meisten Fällen die Wohnung. Damit werden in den meisten Fällen keine gesonderten Angaben erforderlich sein bzw. aus dem Angebot geht direkt hervor, welche Erwartungen zu erfüllen sind.

  • Regelungen bei mangelhafter Lieferung, Zahlungsstörung, Liefer- oder Annahmestörung

Hier kann vorgesorgt werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Je genauer festgelegt wird, welche qualitativen und quantitativen Anforderungen gestellt werden, desto geringer fallen die späteren Missverständnisse aus. Das ist besonders wichtig, wenn der eigentliche Auftraggeber die Angehörigen sind. Sie haben oft andere oder spezielle Vorstellungen davon was erwartet wird oder was die Leistung umfasst. Entstehen z.B. vermehrt Wartezeiten, auf Grund eines unglücklichen Zeitmanagements sollte ausgeschlossen werden, dass Sie dadurch Nachteile haben. Was passiert also bei zeitlichen Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat? Damit ist gemeint, dass Sie auf die Herausgabe eines Schlüssels durch dritte warten müssen, auf ein bestelltes Transportfahrzeug, was zu spät bestellt wurde, auf eine Ablösung, die sich verspätet. Wer zahlt die Wartezeiten und wie groß ist die Toleranzgrenze. Legen Sie fest, dass über 15 Minuten Kosten entstehen. Dann gibt es später keinen Streit und es ist nicht wichtig, wer sie verursacht hat. Verantwortung wird gern weg geschoben, auch von Angehörigen.

Im Falle von Zahlungsstörungen können Regelungen für Verzinsung oder für Ratenzahlungen vereinbart werden. Auch Folgeaufträge können so lange ausgesetzt werden, bis die bestehenden Forderungen

Angebote sind rechtlich bindend

Wenn Sie ein Angebot schreiben ist dieses für Sie rechtlich bindend. Nur bei zu später oder vom Angebot abweichender Bestellung sowie bei rechtzeitigem Widerruf erlischt die rechtliche Bindung des Angebots.

Briefvorlage Angebotserstellung

In den meisten Fällen ist das Erstellen eines Angebotes die Antwort auf die konkrete Anfrage eines Kunden nach einem Produkt oder einer Dienstleistung. Dabei enthält dieses Schreiben nicht nur das eigentliche Angebot, also die Beschreibung des Produktes oder der Dienstleistung inklusive Preis, Liefer- und Zahlungskonditionen, sondern beinhaltet in aller Regel weiterführende Informationen.

Hierzu gehören beispielsweise die Benennung des zuständigen Ansprechpartners, die Gültigkeit des vorliegenden Angebotes oder auch die Darstellung weiterer Produkte oder Dienstleistungen, die als Alternative oder als Ergänzung denkbar wären.

Üblicherweise werden einem Angebot zudem Produkt- oder Leistungsinformationsblätter, Prospekte oder Kataloge beigelegt, wodurch sich der Kunde ein genaues Bild machen kann.

Muster - Briefvorlage für eine Angebotserstellung

In der folgenden Musterbriefvorlage können Sie eine angemessene Briefform, in Anlehnung an die DIN 5008 für Geschäftsbriefe finden. Das Anschreiben versteht sich inhaltlich als Mustervorlage. Angebote sollten ein einheitliches und ansprechendes Design haben. Senden Sie das Angebot in einer E-Mail, also papierfrei, dann erstellen Sie das Angebot stets als PDF Dokument. Auch dieses Dokument sollte unterschrieben sein und kann auf einem Briefkopf erstellt werden. Senden Sie keines Ihrer Angebote als Anschreiben im Haupttext einer E-Mail, da dieser Text manipulierbar ist und dann als Original Angebot dienen kann, um eine Leistung zu einem geänderten Preis zu erhalten.

Musterangebot

Nanette El Sayad

Seniorenbetreuung und Begleitung im Alltag

Storkower Str. 158

10407 Berlin

Tel.: 030 537 9 41 87

E-Mail: info@mycoach-fidelio-training.de

www.mycoach-fidelio-training.de

 

Angebot über Seniorenbetreuung - Ihre Anfrage vom 20.09.2014

Angebotsnummer: 15/2014 (Bei Rückfragen bitte stets angeben)

Berlin, 01.10.2014

 

Sehr geehrte Frau Laune,

bezüglich Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen gerne folgendes Angebot unterbreiten:

1.    Jeden Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr aktive Zuwendung am Nachmittag

a.    Je Zeitstunde = 28,00 €

 

2.    Jeden zweiten Montag um 09:00 Uhr Einkaufen oder spazieren gehen, Begleitung zu Besorgungen

a.    Je Zeitstunde = 25,00 €

b.    Zzgl. Fahrkarte ÖPNV bei Bedarf

 

3.    Abholung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, Erledigung von Besorgungen, wie Post, Bücherei u.ä.

a.    Festpreis je Einzelauftrag = 10,00 €

b.    Festpreis je km Fahrt = 10,00 € zzgl. 0,30 € je gefahrene Gesamtkilometer

c.    Zzgl. Preis für die Waren, Einkäufe und Auslagen

 

Alle Preise verstehen sich als Endpreise incl. 19% gesetzlicher MwSt.

Die Zahlung erfolgt direkt in bar nach erbrachter Leistung. Auf Wunsch kann bei einem Umfang von mehr als 10 Stunden im Monat die Bezahlung per Rechnungslegung und Überweisung innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

Das Angebot bezieht sich auf den Wohnort der Auftraggeberin als Leistungsort.

 

Leistungsort:   Frau Rita Laune

                        Glücksstr. 7

4. Etage, Vorderhaus

                        12345 Berlin

 

Für alle angebotenen Dienstleistungen finden Sie in der Anlage Produktinformationsblätter, denen Sie alle wichtigen Daten, Leistungsmerkmale sowie den Lieferumfang entnehmen können.

Der erste Termin ist nach Auftragseingang sofort vereinbar. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie in unseren Geschäftsräumen sowie auf unserer Homepage einsehen können. Ein Exemplar ist diesem Anschreiben als Anlage beigefügt.

Für Rückfragen oder weitergehende Informationen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 030 537 941 87 gerne zur Verfügung.

Das Ihnen vorliegende Angebot gilt innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat, bis zum 30.11.2014 als verbindlich.

Ich bedanke mich für Ihr Interesse und das erste gemeinsame Informationsgespräch. Gern werde ich für Sie tätig.

Freundliche Grüße

Nanette El Sayad