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Thema des Monats Juni

Erstellt von Nanette El Sayad | |   Examples

Liebe Senioren-Assistent/-innen und Gründungsinteressierte, 

zur Erweiterung Ihres unternehmerischen Wissens und einer erfolgreichen Betriebsführung finden Sie an dieser Stelle, das Ihnen bereits vertraute aktuelle Thema zu Ihrer beruflichen Selbständigkeit. Sie sind bereits Unternehmer/-in oder verfolgen nun die eigene Existenz zu gründen?
Vielleicht haben Sie sich bereits im vergangenen Jahr selbständig gemacht und mussten nun fristgerecht Ihre Einkommenssteuererklärung ausfüllen und einreichen. Sie waren als Einzelunternehmer/-in selbständig am Markt erfolgreich tätig und haben Ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt erklärt. Sie sind entschlossen, sich in allen Fragen der Selbständigkeit Hilfe und Antworten von erfahrenen Beratern einzuholen? Um Sie zu ermutigen, zu informieren und zu begleiten, erscheint an dieser Stelle im monatlichen Rhythmus das Thema des Monats rund um Gründungsidee, berufliche Selbständigkeit und Antworten auf Fragen, die Sie sich zu diesem Thema stellen. Die Ausführungen in dieser Reihe verstehen sich als Anleitung und Information. Sie ersetzen weder eine genaue Einzelfallprüfung noch eine juristische Beratung

  • Welche Fristen sind bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung zu beachten?
  • Wie fülle ich das Formular richtig aus?
  • Was ist wichtig, bei der Veranlagung der Einkünfte?
  • Welche typischen Fehler gibt es bei der Erstellung der Steuererklärung?
  • Was muss ich als Unternehmer/-in dabei beachten? 

Die eigene Einkommenssteuererklärung erstellen  

Am 31. Mai läuft alljährlich für Steuerpflichtige die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung ab. Arbeitnehmer bekommen in der Regel von den gezahlten Lohnsteuerbeträgen einiges zurück. Auch Unternehmer erklären gegenüber dem Finanzamt ihre gesamten Einkünfte. Bei dem Antrag werden oft Fehler gemacht, die sich nachteilig auswirken können.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für das Kalender- und Wirtschaftsjahr 2014 ist am 31.05.2015 abgelaufen. Der gesetzliche Termin ist jedes Jahr der 31. Mai. Die meisten Bürger wollen die lästige Pflicht so schnell wie möglich vom Tisch haben oder erledigen diese oft im letzten Moment. Dabei schleicht sich dann eventuell der Fehlerteufel ein. Es ist in diesem Falle ratsam, eine Fristverlängerung um bis zu 6 Monaten beim Finanzamt formfrei zu beantragen.

Typische Fehler bei der Einkommenssteuererklärung

Es genügt schon, dass Werbungskosten in die falsche Zeile rutschen oder Beiträge zur Riester-Rente vergessen werden, einzutragen. Im Folgenden werden typische Fehler bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung aufgelistet, die vermeidbar sind.

Fehler 1: Ausgaben vergessen

Arbeitnehmer dürfen ihre Beiträge für die Riester- oder Rürup - Rente steuerlich geltend machen. Wer solche Altersvorsorgeverträge abgeschlossen hat, weiß das meistens auch. Das Geltendmachen ist in der Regel ein schlagkräftiges Verkaufsargument für diese Sparprodukte.

In der Praxis vergessen Steuerzahler oft ihre Riester- und Rürup - Kosten dann auch tatsächlich in der Steuererklärung aufzulisten.

Fehler 2 Rechnungen in Bar zahlen

Die Ausgaben für Handwerker, Gärtner, Putzfrauen oder auch Au-pairs dürfen ebenfalls in die Steuererklärung eingetragen werden. Entweder als Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung.

Viele Bürger zahlen den Arbeitslohn in Bar aus, statt das Geld zu überweisen. Damit bleiben sie aber voll auf den Ausgaben sitzen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben und sie brav aufzulisten. Da ist das Finanzamt unerbittlich: Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile.

Fehler 3: Außergewöhnliche Belastungen vergessen

In die Steuererklärung gehören alle außergewöhnlichen Belastungen wie Arztkosten, Pflege oder Scheidung, auch wenn es momentan Grenzen dafür gibt. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss bald klären, ob die zumutbare Eigenbelastung noch Bestand hat und der Fiskus nicht doch mehr mithelfen muss (BFH VI R 32/13).

Jeder sollte deshalb Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten und Logopäden sicherheitshalber geltend machen. Außerdem alles, was verordnet wurde, von Medikamenten übers Augenlasern, bis zu Rollstühlen, Kuren und Hörgeräten.

Wer Unterhalt an Lebensgefährten oder an Angehörige wie Eltern zahlt, kann für 2014 bis zu 8.354,00 € geltend machen. Über diese Summe hinausgehende Kosten gelten als außergewöhnliche Belastung. Muss jemand krankheitsbedingt ins Pflegeheim, lässt sich auch das geltend machen.

Sollten die BFH-Richter die Belastungsgrenze tatsächlich kippen, haben Sie sich durch das Auflisten ab dem ersten Cent deutlich größere Steuervorteile gesichert. Dann lassen sich die vollen Kosten fürs Implantat oder die Brille absetzen. Das gilt auch, wenn bis zum Steuerbescheid noch kein Urteil da ist, den Vorteil gibt es dann nachträglich.

Fehler 4: Mangelhafte Mietverträge

Vermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt in der Anlage VuV (Vermietung und Verpachtung) voll geltend machen. Hier verschenken Steuerzahler immer wieder Geld, weil sie zwei Bedingungen nicht beachten: Die monatliche Miete beträgt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, zu günstig geht also nicht. Außerdem muss der Mietvertrag einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht in Bar gezahlt, sie kommt pünktlich und es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Diese Voraussetzungen fordert das Finanzamt vom Steuerzahler.

Fehler 5: Eintrag in der falschen Zeile

Flüchtigkeitsfehler passieren massenhaft und alle Jahre wieder: Der Steuerpflichtige verrutscht in der Zeile und trägt seine Fortbildungskosten nicht unter Weiterbildung ein, sondern bei den allgemeinen Werbungskosten. Oder die Handwerkerleistungen landen nicht da, wo sie hingehören, sondern bei den außergewöhnlichen Belastungen.

Die angesetzten Kosten werden vom Finanzamt aus den falschen Zeilen heraus gestrichen und wirken sich so nachteilig aus.

Fehler 6: Fristen missachtet

Haben sich Fehler eingeschlichen, sind sie korrigierbar. Vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids verstreicht die Einspruchsfrist. Bis dahin können Steuerzahler die Post vom Finanzamt noch mal auf Richtigkeit prüfen.

Fehler 7: Sich drücken

Auch wenn sie Mühe macht, eine Steuererklärung lohnt sich, wenn Arbeitnehmer im Laufe des Jahres Lohnsteuervorauszahlungen geleistet haben. Wer keine macht, verschenkt eventuell Geld an den Staat. Unternehmer sind zur Erstellung und Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtet.

Angebot : Keine Angst vor der eigenen Steuererklärung

Wie erlerne ich, meine eigene Einkommenssteuererklärung auszufüllen und überwinde meine Ängste vor dieser Anforderung? Nach bisher gemachten Erfahrungen, kann man mit einem zeitlichen Aufwand von 3 Stunden das eigene Steuerformular ausfüllen. Sind alle Einnahmen und alle Ausgaben übersichtlich zusammen getragen und bereits addiert, ist die halbe Arbeit bereits gemacht. Gern komme ich zu Ihnen, um in Einzelschulungen, oder in kleinen Gruppen die Steuerformulare zusammenzutragen. Bitte stellen Sie bei vorhandenem Interesse eine individuelle Anfrage an mich.

Nanette El Sayad
www.mycoach-fidelio-training.de