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Thema des Monats Februar 2016

Erstellt von Nanette El Sayad | |   Examples

Liebe Senioren-Assistent/-innen und Gründungsinteressierte,

zur Optimierung Ihrer unternehmerischen Kenntnisse und einer erfolgreichen Betriebsführung finden Sie an dieser Stelle, das Ihnen bereits vertraute aktuelle Thema zu Ihrer beruflichen Selbständigkeit. Nach einer kleinen Pause am Ende des Jahres 2015 erhalten Sie seit Januar den monatlichen Artikel an dieser Stelle wieder gewohnt regelmäßig. 

Sie haben Ihre selbständige Tätigkeit bereits begonnen und festgestellt, dass Sie online eine wachsende Zahl an Nachfragen und Aufträgen erhalten. Sie wollen oder werden online sogar eigene Produkte anbieten und verkaufen oder Verträge online abschließen. Sie sind entschlossen, sich in allen Fragen der Selbständigkeit Hilfe und Antworten von erfahrenen Beratern einzuholen?

Um Sie zu ermutigen, zu informieren und zu begleiten, erscheint an dieser Stelle im monatlichen Rhythmus das Thema des Monats rund um Gründungsidee, berufliche Selbständigkeit und Antworten auf Fragen, die Sie sich zu diesem Thema stellen

  • Was habe ich beim Onlineverkauf zu beachten?
  • Welche neue Regelung tritt in Kraft?
  • Wie gehe ich mit meinen gesetzlichen Pflichten um?
  • Was ist die Streitbeilegungsplattform?
  • Welche Aktualisierung meiner Website habe ich vorzunehmen?

Thema des Monats Februar 2016

Die neuen Informationspflichten für Onlinehändler

Es ist bekannt, dass ein im Internet gekaufter Artikel, farblich anders wirken kann, als auf dem abgebildeten Foto des Händlers, ein benannter Gebrauchsschaden stellt sich als starke Beschädigung heraus oder eine beschriebene Oberfläche fühlt sich anders an, als angenommen. 

Schickt ein Käufer ein erhaltenes Produkt zurück, kann es schnell zu Streitigkeiten kommen. Solche Auseinandersetzungen beschäftigen immer wieder Gerichte. Nun wurde zur alternativen Streitbeilegung auf EU Ebene eine "Online- Streitbeilegungsplattform" als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher eingerichtet. Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, soll künftig zunächst die Schlichtungsstelle des jeweiligen Landes helfen.

Ab dem 09.01.16 gelten für Online -Händler neue Informationspflichten. Diese ergeben sich aus der neuen ODR -Verordnung. 

Hauptziel der Verordnung ist die Einrichtung einer Online - Streitbeilegungsplattform (OS - Plattform) auf EU - Ebene. Die OS - Plattform soll Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online - Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Die Beschwerden sollen dann über die Plattform an die für die betreffende Streitigkeit zuständige nationale Schlichtungsstelle weitergeleitet werden. Offline - Verträge werden dabei nicht erfasst.

Welche Pflichten resultieren darauf für mich?

Am 09. 01 2016 tritt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 in Kraft, welche die "Online Dispute Resolution" ODR (zu deutsch etwa "Online-Streitbeilegung") etablieren soll.

Für jeden Online - Händler besteht dann die Pflicht, auf die OS - Plattform zu verlinken. 

Die Plattform selbst geht jedoch erst am 15. Februar 2016 online. Trotzdem gilt die Pflicht, den Link auf der Website, dem Onlineshop oder dem Onlineangebot zu publizieren, um das Abmahnrisiko zu vermeiden. Der Link muss für den Verbraucher „leicht zugänglich“ sein. Der Online - Händler muss in diesem Zusammenhang auch seine E -Mail - Adresse bekannt geben und die neue Information in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten, wenn er diese hat. Es reicht nicht, den Link ausschließlich in den AGB`s zu veröffentlichen, wenn diese erst auf der Bestellseite verlinkt sind. 

Wird die Regelung von einem betreffenden Unternehmer missachtet, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung drohen.

Wen trifft die Neuregelung?

Betroffen sind Händler und Anbieter von Dienstleistungen. Ebenso betroffen sind die Händler, die ihre Produkte oder Dienstleistungen über Portale wie eBay oder Amazon vertreiben, also auch Händler, die über keine eigene Internetseite verfügen. Es handelt sich um eine Regelung, die Ausschließlich die Geschäftsbeziehungen zwischen gewerblichen Händlern und Verbrauchern regelt. Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen sind davon nicht betroffen. 

Die Informationspflicht trifft alle Onlinehändler, unabhängig davon, ab sie an der Streitbeilegung teilnehmen möchten oder nicht. 

Das System funktioniert allerdings auch anders herum: Hat es ein Onlinehändler mit einem Problemkunden zu tun, soll er ebenfalls über die OS-Plattform Beschwerde gegen diesen einreichen können.

Welcher link ist zu verwenden?

Über den folgenden Link ist die OS - Plattform abrufbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erteilt Ihnen dazu z.B. Ihre örtliche IHK.

Dieser Sachverhalt bringt uns dazu wieder einmal daran zu denken, die eigene Website zu aktualisieren. Wie oft besucht man eine Website eines Dienstleisters in der näheren Umgebung, man sucht einen Handwerker oder die Öffnungszeiten des Landens oder Friseurs an der Ecke. Dann stellt man fest, dass dort auch noch angegeben ist, dass die letzte Aktualisierung vom 15.07.2009 ist. Wie wirkt das? Hat sich in den letzten 7 Jahren nichts im Unternehmen verändert, gibt es keine neuen Angebote, Preise oder Fotos? Das Foto des abgebildeten Inhabers ist also auch veraltet, wie vielleicht sein Know How? Gehen Sie als Selbständige mit der Zeit. Nicht nur die Gesetze ändern sich gelegentlich, auch Ihre Kunden, deren Bedürfnisse oder die Trends in Ihrer Branche verändern sich.

Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Geschäfte und bleiben Sie up to date.

Nanette El Sayad
www.mycoach-fidelio-training.de