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Meine Rentenversicherung als Selbständige

Erstellt von El Sayad | |   News

Liebe Senioren-Assistentinnen und Senioren-Assistenten,

heute finden Sie an dieser Stelle, das vertraute aktuelle Thema zur beruflichen Selbständigkeit. Sie sind als Senioren Assistentin jetzt neben- oder hauptberuflich selbständig? Ihre Arbeit besteht nun nahezu täglich unter anderem darin, Ihre Kosten im Auge zu behalten. Sie haben die Ausbildung zur Senioren Assistent/-in nach Plöner Modell erfolgreich abgeschlossen und möchten unter anderem Ihre soziale Absicherung solide geregelt haben.

Sie wollen als Einzelunternehmerin stabil wachsen und solide Einnahmen erzielen. Sie sind entschlossen, sich in allen Fragen der Selbständigkeit Hilfe und Antworten von erfahrenen Beratern einzuholen?

Um Sie zu ermutigen, zu informieren und zu begleiten, erscheint an dieser Stelle auch in diesem Jahr im monatlichen Rhythmus das Thema des Monats rund um Gründungsidee, berufliche Selbständigkeit und Antworten auf Fragen, die Sie sich zu diesem Thema stellen.

  • Wie funktioniert die Sozialversicherung bei Selbständigkeit?
  • Wie sichere ich meine Rente?
  • Welche Möglichkeiten bietet mir die Deutsche Rentenversicherung?
  • Gehöre ich zu den Pflichtmitgliedern?
  • Wer berät mich?
  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

Thema des Monats Januar / Februar 2014

Meine Rentenversicherung als Selbständige

Wer sich selbständig macht, muss eine ganze Reihe wichtiger Entscheidungen treffen. Dazu gehört auch, wie man sich für die Zeit nach dem Berufsleben absichert. Nicht für jeden ist dann eine private Rentenversicherung die erste Wahl. Viele Selbständige sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Das gilt beispielsweise für Handwerker oder Personen, die nur für einen Auftraggeber arbeiten. Aber auch anderen Selbständigen steht die gesetzliche Rentenversicherung offen: Sie können die Versicherungspflicht beantragen oder sich freiwillig versichern.

Wer per Gesetz oder freiwillig in der Rentenversicherung ist, profitiert von einem umfassenden Leistungspaket, welches bei genauer Prüfung, in dieser Form bei keinem anderen Anbieter erhältlich ist. Das kann sich sowohl im Alter als auch nach einem Unfall bezahlt machen.

Woran Sie eine echte Selbständigkeit erkennen

Mancher Unternehmer wird zwar vertraglich als selbständig bezeichnet, muss aber wie ein Arbeitnehmer im Beschäftigungsverhältnis handeln. In diesem Fall gelten Sie als scheinselbständig und sind tatsächlich abhängig beschäftigt.

Wer tatsächlich selbständig ist, trägt das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst und kann seine Arbeitszeit frei gestalten. Der Erfolg des finanziellen und persönlichen Einsatzes ist dabei ungewiss und hängt nicht von dritter Seite ab. Sie sind z.B. nicht verpflichtet, Weisungen des Auftraggebers zu folgen, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten oder Bericht zu erstatten.

Für die Beurteilung, ob Sie selbständig sind, kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an, falls der berufliche Alltag vom Vertrag abweicht.

Prüfung der Versicherungspflicht

Falls Auftraggeber oder Auftragnehmer zweifeln, ob es sich um eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit handelt, können sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund den sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen. Insbesondere bei Erwerbstätigen, die fast vollständig nur für einen Auftraggeber arbeiten, schützt eine Prüfung vor späteren Unstimmigkeiten.

Diese Prüfung müssen Sie beantragen.

Das Antragsformular finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Ihren Antrag schicken Sie an:

Deutsche Rentenversicherung Bund

Clearingstelle

10704 Berlin

Sie können auch zunächst das persönliche Beratungsgespräch bei den örtlichen Beratungsstellen, den Versicherungsämtern oder den Versichertenberatern und Versichertenältesten in Ihrer Nähe suchen. Die Anschriften können Sie bei der Rentenversicherung direkt erfragen.

Ergibt die Prüfung, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, so beginnt Ihre Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich mit dem Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Versicherungspflicht kann aber auch erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung eintreten, wenn:

  • Sie den Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit stellten
  • Sie dem späteren Beginn der Sozialversicherungspflicht zustimmen

Sie für den Zeitraum zwischen Beschäftigungsbeginn und der Bekanntgabe der Entscheidung gegen Krankheit abgesichert waren und für Ihr Alter vorgesorgt haben. Diese Vorsorge muss vom Leistungsumfang her der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung entsprechen.

Automatisch in der Rentenversicherung sein

Viele Selbständige sind bereits per Gesetz pflichtversichert. Dazu zählen neben Handwerkern vor allem Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer. Alle anderen Selbständigen können der Rentenversicherung auf Antrag beitreten: als Pflicht- oder freiwillig Versicherte.

Die Regelung für Pflegeberufe lautet wie folgt:

Sie sind in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege selbständig tätig? Dann gilt für Sie ebenfalls Versicherungspflicht, wenn Sie überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln. Das ist zum Beispiel bei Krankenschwestern, Ergo-und Physiotherapeuten sowie Logopäden der Fall. Sportmasseure sind dagegen nicht versicherungspflichtig. Dies gilt auch für selbständige Altenpfleger, die überwiegend gesunde und lediglich wegen ihres Alters pflegebedürftige Menschen betreuen.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie als Lehrer, Erzieher oder Pflegeperson selbständig sind und versicherungspflichtige Arbeitnehmer (auch Auszubildende) beschäftigen, sind Sie nicht rentenversicherungspflichtig. Deren Tätigkeit muss jedoch im Zusammenhang mit Ihrer eigenen stehen. Eine Reinigungskraft in Ihrem Privathaushalt steht Ihrer Versicherungspflicht nicht entgegen. Mit einer Hilfskraft im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze (bis 450 Euro/Monat) bleiben Sie ebenfalls versicherungspflichtig. Anders ist es, wenn Sie mehrere geringfügig Beschäftigte haben, die zusammen einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ersetzen.

Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie auch persönlich, wie Sie Ihren Start in die Selbständigkeit am besten absichern – auch was das Thema ergänzende Vorsorge betrifft.

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin bei einer Beratungsstelle vor Ort.

Bei einem solchen Gespräch erfahren Sie aus erster Hand Neuigkeiten in der Gesetzgebung, Regelungen, die auf Sie und Ihre Situation anzuwenden ist und was Sie noch tun müssen, um eine Absicherung für sich selbst zu realisieren.

Schieben Sie nichts auf die lange Bank. Rückwirkend zur Zahlung verpflichtet zu werden, kann sehr schmerzhaft sein. Gehen Sie den sicheren Weg, damit Sie sich auf die wesentlichen Fragen Ihres unternehmerischen Alltags konzentrieren können.

Ich wünsche Ihnen für das Geschäftsjahr 2014 alle Sicherheiten, die Sie benötigen, um sich erfolgreich am Markt zu etablieren.

Ihre Nanette El Sayad

www.mycoach-fidelio-training.de