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LSG RP: Kinder- und Seniorenbetreuung nicht ohne Qualifikation

Erstellt von Sigrid Zimmer |

Einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) darf keine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, die ihn zur selbständigen Kinder- und Seniorenbetreuung verpflichtet.

Beschluss vom 28.04.2015, Aktenzeichen L 3 AS 99/15 B ER

Text: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

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