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Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden. Maßstab soll nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen sein.

Lesen Sie hier mehr zur Pflegebedürftigkeit.