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Das Gründercoaching Deutschland

Erstellt von Nanette El Sayad | |   Examples

Liebe Senioren Assistentinnen und Senioren Assistenten,

heute finden Sie an dieser Stelle, wie im Monat Juli 2013 begonnen, unser aktuelles Thema zur beruflichen Selbständigkeit. Wenn Sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen, bedarf es im Vorfeld, sich unter anderem von Fachleuten und Experten beraten zu lassen. Sie haben die Ausbildung zur Senioren Assistent/-in nach Plöner Modell vielleicht schon erfolgreich hinter sich gebracht oder stecken bereits mitten in der Phase der eigenen Existenzgründung?

Sie wollen künftige selbständig unternehmerisch tätig werden und benötigen fachlichen Rat und Hilfe in der Gründungsphase. Sie sind entschlossen, sich in allen Fragen der Selbständigkeit Hilfe und Antworten von erfahrenen Beratern einzuholen?

Um Sie zu ermutigen, zu informieren und zu begleiten, erscheint an dieser Stelle im monatlichen Rhythmus das Thema des Monats rund um Gründungsidee, berufliche Selbständigkeit und Antworten auf Fragen, die Sie sich zu diesem Thema stellen.

·   Wie und wo melde ich ein Gewerbe an?

·   Wer hilft mir bei der Buchhaltung?

·   Was kostet eine fachkundige Unternehmensberatung?

·   Wo gibt es Hilfen bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit?

·   Wie kann ich das Beratungsfördergeld der KfW beantragen und ausschöpfen?

·   Muss die Beratungsförderung zurückgezahlt werden?

Thema des Monats September 2013

Das Gründercoaching Deutschland - Das Beratungsförderprogramm der KfW für Existenzgründer

Um Ihnen als Existenzgründerin und Existenzgründer die Finanzierung von Coaching-maßnahmen zu erleichtern und die Erfolgsaussichten von Existenzgründungen zu erhöhen, können Sie bei der KfW einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen beantragen.

Diese Förderung basiert auf den Bedingungen des ESF und der Richtlinie des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie der Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wer kann Anträge stellen?

·  Existenzgründer mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienst-leistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe)

·  im Bereich der Freien Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist

·  Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit (Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc. nachzuweisen) muss erfolgt sein und liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück.

·  Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit, die Leistungen nach SGB II und SGB III beziehen, erhalten im ersten Jahr nach der Gründung eine besondere Förderung.

·   Die Existenzgründung ist auf eine Vollexistenz ausgerichtet.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Wie sieht die besondere Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit aus?

Als Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten Sie im Rahmen dieses Programms im ersten Jahr nach der Gründung eine besondere Förderung, sofern Sie in diesem Zeitraum einen Gründungszuschuss (§ 93 SGB III der ab dem 01.04.2012 gültigen Fassung bzw. § 57 SGB III der bis zum 31.03.2012 gültigen Fassung), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) oder Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c Absatz 1 SGB II der ab dem 01.04.2012 gültigen Fassung bzw. § 16c SGB II der bis zum 31.03.2012 gültigen Fassung), erhalten oder erhalten haben.

 

Zuschusshöhe

  • in den neuen Bundesländern und in den "Phasing-out"-Regionen Brandenburg-Süd-west, Lüneburg, Leipzig und Halle einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Honorars,
  • in den alten Bundesländern einschließlich Berlin in Höhe von 50 % des Honorars.

Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag umfassen. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.

Das attraktivste Förderprogramm bis zu 3.600 Euro Förderung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit soll zum Jahresende 2013 auslaufen: Wer das "Gründercoaching für Arbeitslose" in Anspruch nehmen möchte, sollte sich schnell mit uns in Verbindung setzen.

Theoretisch können Anträge noch bis 27.12.2013 bei der KfW eingereicht werden. Der KfW vorgeschaltet sind jedoch Regionalpartner, die für die Bearbeitung ebenfalls einige Zeit benötigen; vor allem wenn es zum Jahresende noch einmal zu einem Ansturm kommen sollte. Es sollte also auf jeden Fall ein mehrwöchiger Puffer eingeplant werden. Ich rate dazu, den Antrag schnellst möglich zu stellen. Ich helfe Ihnen dabei gerne und weiß aus langjähriger Erfahrung, was zu beachten ist. Die Antragsformalitäten sind mir vertraut.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine erfolgreiche Zeit und immer eine gute Geschäftidee.

Ihre Nanette El Sayad