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Unsere Mitglieder
Senioren-Assistenten finden

Über mich
Im Jahr 2007 habe ich meine Ausbildung zur Hotelfachfrau abgeschlossen und bin seitdem als Restaurantleiterin und Ausbilderin tätig.
Mir bereitet es sehr viel Freude, Gästen einen schönen Aufenthalt zu bereiten. Mit viel Begeisterung und Hingabe organisiere ich Tagungen und Familienfeiern.
Seit 2020 bin ich zusätzlich als Hauswirtschaftshelferin in einem Seniorenheim tätig.
Durch diese Arbeit habe ich festgestellt, dass mir die Betreuung der Senioren sehr viel Freude bereitet und mir Wertschätzung und Dankbarkeit entgegen gebracht wird.
Daher habe ich mich dazu entschlossen, zukünftig als zertifizierte Senioren-Assistenz nach dem Plöner Model tätig zu sein.
Mein Ziel ist es, älteren Menschen im vertrauten Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die Heimunterbringung zu vermeiden oder hinauszuzögern.
Meine Qualifikationen
zertifizierte Seniorenassistenz nach dem Plöner Modell
Mein Angebot für Sie
Mein Angebot für Sie
Ich nehme mir Zeit für Sie und
- höre Ihnen zu
- malen und bastle mit Ihnen u.v.m
- trainieren des Gedächtnisses
Ich helfe im Alltag,
- kaufe ein & koche für Sie oder mit Ihnen
- bei Behördengängen & Schriftwechsel
- im Umgang mit moderner Technik
Ich begleite Sie
- zum Arzt, Friseur oder in Ihr Lieblingslokal
- zu einem Konzert oder in den Park
Zusammen erstellen wie ein auf Sie abgestimmtes Leistungskonzept mit Ihren Interessen, Vorlieben und Wünschen.
Abrechnung
PRIVAT:
Haben Sie keinen Pflegegrad oder sind alle Budgets der Pflegekasse bereits ausgeschöpft (z.B. durch die häusliche Krankenpflege und / oder eine Haushaltshilfe), stelle ich meine Dienstleistungen am Monatsende privat in Rechnung. Sie können die anfallenden Kosten ggf. anteilig von Ihrer Steuer absetzen. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater!
MIT PFLEGEGRAD:
Die Abrechnung erfolgt am Monatsende nach dem im Vertrag festgelegten Stundensatz.
Ab Pflegegrad 1 kann der monatliche Entlastungsbetrag i.H. von 125 € z.B. für die Unterstützung einer Seniorenassistentin genutzt werden.
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Die Verhinderungspflege kann unter bestimmten Voraussetzungen wochen-, tage- oder auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Meine "Angebote zur Unterstützung im Alltag" sind vom Land NRW anerkannt.
Ich wende die Kleinunternehmerregeln gemäß § 19 UStG an.