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Thema des Monats Mai

Erstellt von Nanette Conrad | |   Examples

Liebe Senioren-Assistent/-innen und Gründungsinteressierte,

zur Erweiterung Ihrer unternehmerischen Kenntnisse und einer erfolgreichen Betriebsführung finden Sie an dieser Stelle das Ihnen bereits vertraute aktuelle Thema zu Ihrer beruflichen Selbständigkeit. Sie sind bereits selbständig im Neben- oder im Vollerwerb und haben bereits im Jahre 2015 Einkünfte erzielt?

Sie haben begonnen, sich über Ihre Steuerangelegenheiten Gedanken zu machen und möchten nun auch gegenüber dem Finanzamt Ihre Pflichten erfüllen? Sie sind als Einzelunternehmer/-in selbständig am Markt erfolgreich tätig und sind entschlossen, sich in allen Fragen der Selbständigkeit Hilfe und Antworten von erfahrenen Beratern einzuholen?

Um Sie zu ermutigen, zu informieren und zu begleiten, erscheint an dieser Stelle im monatlichen Rhythmus das Thema des Monats rund um Gründungsidee, berufliche Selbständigkeit und Antworten auf Fragen, die Sie sich zu diesem Thema stellen.

• Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

• Wie erstelle ich meine Steuerdokumente?

• Welche Fristen gibt es?

• Wie kann ich meine Steuererklärung selbst machen?

• Was passiert, wenn ich die Frist überschreite?

 

Thema des Monats Mai 2016

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Zur Abgabe der Steuererklärung gibt es verschiedene Regelwerke, je nach steuerpflichtiger Person. Jede natürliche Person ist eine steuerpflichtige Person im Sinne der Steuergesetzgebung. Zur Abgabe der Steuererklärung sind folgende Möglichkeiten in Betracht zu ziehen:

  • Die Abgabe der Steuererklärung ist für Sie verpflichtend.
  • Die Abgabe der Steuererklärung ist für Sie freiwillig.
  • Sie sind zur Abgabe der Steuererklärung durch das Finanzamt aufgefordert.

 

Die Abgabe der Steuererklärung ist für Sie verpflichtend

Als Selbständige Person, also selbständige EinzelunternehmerIn oder auch FreiberuflerIn sind Sie zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung verpflichtet. Sie erklären gegenüber dem Finanzamt alle Einkünfte eines Jahres im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. Wenn Sie sich das allein zutrauen, benötigen Sie dafür keinen Steuerberater. Natürlich können Sie als Selbständige einen Steuerberater beauftragen, es ist jedoch nicht verpflichtend. Wollen Sie nun Ihre Steuererklärung für 2015 selbst erstellen, haben Sie dafür bis 31.05.2016 Zeit. Stellen Sie fest, dass Sie aus bestimmten Gründen, diese Frist nicht einhalten können, stellen Sie einen formlosen Antrag an Ihr zuständiges Finanzamt, die Abgabefrist zu verlängern. Sie beantragen die Verlängerung zu einem bestimmten Termin. Sie können z.B. zum 30.06.2016 verlängern wollen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, um sechs Monate, bis 30.11.2016 die Fristverlängerung zu beantragen. Eine genaue Begründung ist dafür nicht erforderlich. Sie können aber eine kurze Begründung in den Antrag schreiben. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Verlängerung vor dem 31.05.2016 beim Finanzamt stellen. Typischerweise erhalten Sie auf Ihren Antrag kein Bestätigungsschreiben. Mit dem formlosen Antrag ist der Vorgang in den meisten Fällen erledigt. Die selbst gesetzte Frist sollten Sie dann jedoch pünktlich einhalten. Natürlich können Sie Ihre beantragte Frist auch nicht einhalten und geben dann doch früher ab, weil Sie einen freien Tag für die Erstellung der Dokumente genutzt haben und vorzeitig fertig geworden sind. Haben Sie also die Verlängerung bis 30.11.2016 beantragt und sind am 01.09.2016 doch bereits fertig mit der Erklärung, senden Sie diese ab. Was vom Tisch ist, belastet nicht mehr.

Die Abgabe der Steuererklärung ist für Sie freiwillig

Die Abgabe der Steuererklärung ist für einige Personen freiwillig. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Arbeitnehmer oder Bezieher von z.B. Sozialleistungen. Sind Sie Arbeitnehmer und möchten freiwillig Ihre Steuererklärung abgeben, haben Sie eine Frist von 4 Jahren für die Angabe. In diesem Jahr kann also die Steuererklärung von diesen Personen für 4 Jahre rückwirkend abgegeben werden. Sinnvoll ist eine freiwillige Abgabe, für den Fall, dass Lohnsteuer auf die Einkünfte gezahlt worden ist. Wie viel Lohnsteuer gezahlt worden ist kann den Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung des Arbeitgebers entnommen werden. Haben Sie auf Ihre Einkünfte keine Lohnsteuer gezahlt, können Sie auch keine Rückerstattung mit der Steuererklärung beantragen. Es kann nur zurück geben werden, was vorab gezahlt worden ist. Benötigen Sie Hilfe, können Sie einen Lohnsteuerhilfeverein zu Rate ziehen. Sehen Sie sich in der Lage, die Steuererklärung allein auszufüllen, müssen Sie keinen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen. Die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins kann grundsätzlich keine selbständig tätige Person in Anspruch nehmen.

Sie sind zur Abgabe der Steuererklärung durch das Finanzamt aufgefordert

Fordert das Finanzamt Sie auf, eine Steuererklärung abzugeben, setzt es in den meisten Fällen eine Frist. Diese Frist gilt dann für diese Person in diesem Fall. Innerhalb dieser Frist sollte nun die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden. Eine Verlängerung ist im Normalfall nicht möglich, da meistens bereits ein Fristversäumnis eingetreten ist.

Gesetzliche Regelungen zur Abgabepflicht einer Steuererklärung

Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer ist in § 46 Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt.

Die freiwillige Einkommenssteuererklärung spätestens bis zum vierten Jahr nach Ablauf des Steuerjahres ist im Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14.04.2011 (AZ VI R 53/10) geregelt.

Wenn Sie vom Finanzamt aufgefordert werden, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, ist das lt. §149 Abs. 1 S. 3 Abgabenordnung (AO) festgelegt.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung spätestens fünf Monate nach dem Ende des Kalenderjahres ist in §149 Abs. 2 geregelt.

Abgabeform

Die Abgabe der Steuererklärung ist in elektronischer Form zu erstellen. Dafür gibt es beim Finanzamt die Elster-CD. Mit dieser kann die Übersendung der Daten ohne Passwortverschlüsselung erfolgen. In diesem Falle muss zusätzlich eine unterschriebene Erklärung in Papierform eingereicht werden. Die Steuererklärung kann auch mit Elster- Online erfolgen. Hier gibt es eine Verschlüsselung mit Sicherheitspasswort. Diese kann papierfrei abgesendet werden. Es ist zu beachten, dass die Zusendung der Passwörter eine bestimmte Zeit in Anspruch nimmt. Wer sich also zum 31.05.2016 bei Elster Online anmelden möchte, sollte jetzt kurzfristig den Zugang freischalten lassen, um nicht aus diesem Grund die Frist zu versäumen, weil das Passwort leider zu spät eingetroffen ist.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Erstellung der eigenen Steuererklärung.

Nanette Conrad

www.mycoach-fidelio-training.de