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Pressemitteilung Oktober 2020

Zu hohe Hürden für Senioren-Assistenten bremsen die ambulante Betreuung aus!

Idee und Zielsetzung waren grundsätzlich gut: Neben ambulanten Pflegediensten können seit Mai 2019 auch durch die Pflegekassen anerkannte Betreuungsdienste Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI abrechnen. Möglich macht dies das im März 2019 vom Bundestag verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Doch das, was als Professionalisierung der ambulanten Betreuung und große Chance zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und Entlastung pflegender Angehöriger gedacht war, scheint ein gutes Jahr später wenig hilfreich gewesen zu sein.

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